Rheinland-Pfalz Steckbrief & Bilder

Rheinland-Pfalz ist ein westliches Bundesland von Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 19.846 km2 und hat etwa 4,05 Millionen Einwohner.

Es ist das neuntgrößte und sechstbevölkerungsreichste der sechzehn Bundesländer. Mainz ist die Hauptstadt und größte Stadt. Weitere Städte sind Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern und Worms.

Es grenzt an Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Baden-Württemberg und Hessen sowie an die Länder Frankreich, Luxemburg und Belgien.

Rheinland-Pfalz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 von der französischen Militärverwaltung im alliierten besetzten Deutschland aus Teilen der ehemaligen Länder Preußen (Teil der Provinz Rheinland), Hessen und Bayern (ehemaliger Außenbezirk der Pfalz) gebildet.

Rheinland-Pfalz wurde 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland und teilte sich die einzige Grenze des Landes mit dem Saarprotektorat, bis letzteres 1957 wieder unter deutsche Kontrolle kam.

Zum Natur- und Kulturerbe von Rheinland-Pfalz gehören das ausgedehnte Pfälzer Weinanbaugebiet, malerische Landschaften und viele Burgen und Schlösser.

Geschichte

Das Land Rheinland-Pfalz wurde kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, am 30. August 1946, gegründet. Es wurde hauptsächlich aus dem südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz (den Regierungsbezirken Koblenz und Trier), aus dem rheinischen Hessen, aus dem westlichen Teil von Nassau und der bayerischen Rheinpfalz abzüglich des Saarpfalz-Kreises gebildet.

Das Gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet ist das einzige nicht eingemeindete Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Kondominium wird von den Flüssen Mosel, Sauer und Our gebildet, die hier entlang der Grenze zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland verlaufen.

Entstehung

Das heutige Bundesland Rheinland-Pfalz war nach dem Zweiten Weltkrieg Teil der französischen Besatzungszone (1945-1949).

Es umfasste die ehemalige bayerische Pfalz, die Regierungsbezirke Koblenz und Trier (die den südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz bildeten), die westlich des Rheins gelegenen Teile der Provinz Rheinhessen, die zum Volksstaat Hessen gehörten, Teile der preußischen Provinz Hessen-Nassau (Montabaur) und das ehemalige Oldenburger Land um Birkenfeld (Fürstentum Birkenfeld).

Am 10. Juli 1945 ging die Besatzungshoheit auf dem Boden des heutigen Rheinland-Pfalz von den Amerikanern auf die Franzosen über. Die Franzosen teilten das Gebiet zunächst provisorisch in die beiden „Oberpräsidien“ Rheinland-Pfalz-Hessen-Nassau (für die bisherigen preußischen Regierungsbezirke und Kreise Koblenz, Trier und Montabaur) und Hessen-Pfalz (für die bisherige bayerische Pfalz und die alte hessisch-darmstädtische Provinz Rheinhessen).

Die Bildung des Staates wurde am 30. August 1946 als letzter Staat der westlichen Besatzungszone durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung unter General Marie-Pierre Kœnig verordnet.

Es hieß zunächst Rheinpfalz (Rheinpfälzisches Land oder Land Rheinpfalz); der Name Rheinland-Pfalz wurde erst in der Verfassung vom 18. Mai 1947 bestätigt.

Die damalige provisorische französische Regierung wollte sich ursprünglich die Option offen halten, nach der Umwandlung des Saarlandes in ein Protektorat weitere Gebiete westlich des Rheins zu annektieren.

Als jedoch die Amerikaner und Briten mit der Gründung deutscher Staaten vorangegangen waren, gerieten die Franzosen zunehmend unter Druck und folgten schließlich deren Beispiel mit der Gründung der Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz.

Die französische Militärregierung verbot jedoch den Anschluss des Saarlandes an Rheinland-Pfalz. Mainz wurde in der Verordnung als Landeshauptstadt benannt; die „Gemischte Kommission“, die als oberstes Staatsorgan mit der Verwaltung des neuen Staates und der Vorbereitung einer beratenden Landesversammlung beauftragt war, nahm in Mainz ihre Arbeit auf.

Aufgrund von Kriegsschäden und Zerstörungen verfügte Mainz jedoch nicht über ausreichende Verwaltungsgebäude, so dass der Sitz der Landesregierung und des Landtags provisorisch in Koblenz eingerichtet wurde.

Am 22. November 1946 fand dort die konstituierende Sitzung der Beratenden Landesversammlung statt, und es wurde ein Verfassungsentwurf erarbeitet.

Zuvor waren Kommunalwahlen abgehalten worden. Wilhelm Boden wurde (nach einer kurzen Amtszeit als Oberregierungspräsident von Rheinhessen-Nassau) am 2. Dezember von der französischen Militärregierung zum Ministerpräsidenten des neuen Landes ernannt.

Frühe Jahre

Adolf Süsterhenn legte der Beratenden Landesversammlung einen Verfassungsentwurf vor, der nach mehreren Verhandlungsrunden am 25. April 1947 in einer Schlussabstimmung mit der absoluten Mehrheit der CDU und gegen die Stimmen von SPD und KPD verabschiedet wurde.

Ein Streitpunkt war der Verfassungsentwurf, der getrennte Schulen nach christlicher Konfession vorsah. Am 18. Mai 1947 nahmen 53% der Wähler in einer Volksabstimmung die Verfassung für Rheinland-Pfalz an.

Während der katholische Norden und Westen des neuen Landes die Verfassung mehrheitlich annahm, stimmte die Mehrheit in Rheinhessen und der Pfalz dagegen.

Am selben Tag fanden auch die ersten Wahlen zum Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die konstituierende Sitzung des Parlaments fand am 4. Juni 1947 in der großen Stadthalle in Koblenz statt. Wilhelm Boden wurde zum ersten rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten gewählt. Bereits einen Monat später folgte ihm Peter Altmeier nach.

Die Verfassungsorgane – die Landesregierung, der Landtag und der Verfassungsgerichtshof – richteten ihren provisorischen Sitz in Koblenz ein. In der Folgezeit betonten Koblenz und Mainz jeweils in einer öffentlichen Debatte ihre Eignung als Landeshauptstadt.

Ministerpräsident Altmeier drängte von Anfang an auf Mainz als Hauptstadt, weil er wusste, dass der Süden des Landes, vor allem die Pfalz, das weit im Norden gelegene, ehemals preußische Koblenz nicht akzeptieren würde.

Am 16. Mai 1950 beschloss der Landtag, sich und die Landesregierung von Koblenz nach Mainz zu verlegen.

Nach dem Umzug von Regierung und Parlament nach Mainz verblieben viele Landesbehörden und Gerichte in Koblenz, darunter das Bundesverfassungsgericht und das Staatsarchiv. Außerdem wurden 1952 das Bundesarchiv und die Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz eingerichtet.

Quelle: Wiki

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